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Neue Regeln / Verschlankung des Sortiments

Aktuell (Dezember 2020) muss man in Deutschland an seinem Flugmodell noch Name und Anschrift mit feuerfester Beschriftung anbringen, wenn die Masse des Modells über 250 g liegt. Ab dem 31.12.2020 treten mehrere EU-Verordnungen in Kraft, die den Betrieb von „unbemannten Luftfahrzeugen“ neu regeln. Damit sind auch normale Flugmodelle gemeint.

Braucht man dann noch zwingend ein feuerfestes Schild mit der Adresse?

Das Luftfahrt Bundesamt schreibt: Nein! Auf der FAQ Seite des Luftfahrt Bundesamts steht dazu:

„Gemäß den EU-Drohnen-Regularien ist kein feuerfestes Schild mehr erforderlich.  An geeigneter Stelle muss jedoch eine Registriernummer (e-ID) angebracht werden. […] Die Feuerfestigkeit der Beschriftung ist nicht mehr erforderlich.“ 

Nachtrag vom 22.12.2020: Es gibt einen aktuelleren Stand vom Luftfahrt Bundesamt, siehe hier: Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes zur Aussetzung der Registrierungspflicht für Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen vom 21.12.2020

Warum also noch ein Alu-Schild?

Es bleibt natürlich nach wie vor sinnvoll, außer der e-ID auch Name und Email-Adresse oder Telefonnummer leicht auffindbar am Modell anzubringen. Bei Verlust des Modells muss der etwaige Finder dann nicht lange nach dem Eigentümer suchen. Mit einem Aluminiumschild lässt sich eine solche Kennzeichnung dauerhaft und optisch ansprechend am Modell anbringen!

Das schmiegt sich gut an! Alu Schild 50×16 mm, extra dünn

Ich reduziere mein Sortiment zukünftig auf Schilder aus dem extra dünnen (0,13 mm) Aluminium in schwarz, denn dieses Material verbindet alle Vorteile:

  • Leicht formbar,
  • selbstklebend, durch die abgerundeten Ecken sehr haltbar,
  • sehr gute Beständigkeit gegen Umwelteinflüsse (UV-Strahlung, Salzeinwirkung)
  • sehr gute Beständigkeit gegen diverse Treibstoffe, Reiniger, Öle, Lösemittel und chemische Flüssigkeiten und
  • äußerst abriebfest,
  • geringstes Gewicht

Alles andere als dünn würde ja bei einer Verschlankung des Sortiments auch keinen Sinn machen…

Restbestände reduziert

Die Schilder aus dem dickeren 0,5 mm Alu laufen also aus, Restbestände gebe ich zum reduzierten Preis ab.

Aber Achtung:

  • Wer zu der Gruppe der Piloten zählt, die sich registrieren müssen (Infos über die Verbände oder hier beim Luftfahrt Bundesamt), wird wahrscheinlich die Registriernummer (e-ID) mit auf dem Schild haben wollen.
  • Dann also mit einer Bestellung lieber warten, bis die Nummer da ist!

Hier geht es weiter:

Schilder zum reduzierten Preis

Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Luftfahrt Bundesamt: Allgemeine Informationen zu unbemannten Luftfahrtsystemen

Noch Fragen?

Was ist mit der deutschen Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung? Die fordert ja das eingangs erwähnte Adress-Schildchen, gilt die dann nicht mehr?

Eine Aussage dazu habe ich von der Landesdirektion Sachsen gefunden, die schreibt hier:

IX. Registrierung
[…] 5. Muss ich weiterhin ein feuerfestes Schild mit meinem Namen und meiner Adresse am UAS anbringen?
Nein. Die deutschen Kennzeichnungsanforderungen an UAS nach § 19 Abs. 3 LuftVZO (Halterplakette) fallen ab dem 31. Dezember 2020 weg, da die Vorschrift von der europäischen Vorschrift im Art. 14 DVO unmittelbar überlagert wird. […]“